1. Diese Inhalte eignen sich für die eigene Pflege
Öffnungszeiten ändern, einen Ansprechpartner austauschen oder einen neuen Beitrag veröffentlichen: Solche wiederkehrenden Aufgaben eignen sich für die eigene Inhaltspflege. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Bereiche dafür eingerichtet sind und Sie wissen, welche Angaben wohin gehören. Bei der Einweisung sollte deshalb nicht nur gezeigt werden, wo Sie etwas ändern können, sondern auch, worauf Sie dabei achten sollten.
In Framer lassen sich Inhalte beispielsweise über die Inhaltsverwaltung, das sogenannte CMS, bearbeiten. Mit dem On-Page Editing können berechtigte Personen Texte und Bilder auch direkt auf der veröffentlichten Website bearbeiten. Welche Elemente zugänglich sind, hängt vom Aufbau der Website und den Berechtigungen ab. Für einen eingerichteten Blog können neue Beiträge auf der vorhandenen Artikelvorlage aufbauen, ohne jedes Mal eine neue Seite gestalten zu müssen.
Bearbeiten bedeutet allerdings nicht automatisch veröffentlichen. Änderungen aus dem On-Page Editing werden erst nach der Veröffentlichung für Besucher sichtbar. Legen Sie deshalb fest, wer Inhalte vorbereitet, wer sie prüft und wer sie online stellt. So bleibt die Zuständigkeit auch dann klar, wenn mehrere Menschen an der Website arbeiten.
2. Bei diesen Änderungen lohnt sich Unterstützung
Ein neuer Menüaufbau, veränderte Seitenlayouts, zusätzliche Formularschritte oder ein Buchungssystem betreffen mehr als einzelne Texte. Hier müssen Gestaltung, Bedienung und die dahinterliegenden Funktionen zusammenpassen. Solche Änderungen gehen über die reine Inhaltspflege hinaus; beispielsweise lassen sich Layoutvorlagen nicht einfach über Framers On-Page Editing umgestalten.
Besprechen Sie größere Anpassungen deshalb, bevor Sie bestehende Bereiche auf eigene Faust vervielfachen oder entfernen. Gemeinsam lässt sich klären, ob vorhandene Bausteine weiterverwendet werden können, welche Ergänzungen nötig sind und was anschließend geprüft werden muss. Auch kleinere Änderungen dürfen Sie abgeben, wenn Ihnen dafür im Alltag die Zeit fehlt. Betreuung ist nicht nur für Aufgaben sinnvoll, die Sie technisch nicht selbst lösen könnten.
3. Nach Änderungen den ganzen Weg testen
Kontrollieren Sie nach einer Anpassung nicht nur das bearbeitete Feld, sondern die gesamte betroffene Ansicht. Ist der Text vollständig lesbar? Zeigt das Bild den passenden Ausschnitt? Sind Buttons und Links weiterhin gut erreichbar? Prüfen Sie die Seite auch auf dem Smartphone und bei vergrößerter Darstellung. Solche einfachen Kontrollen können Probleme sichtbar machen, ersetzen aber keine vollständige Prüfung der Bedienbarkeit und Barrierefreiheit.
Bei einem Kontaktformular reicht die sichtbare Erfolgsmeldung für unsere Prüfung nicht aus. Formulare können Angaben an ein E-Mail-Postfach oder andere eingerichtete Ziele weitergeben. Deshalb sollte eine abgestimmte Testanfrage nicht nur abgesendet, sondern ihr Eingang am vorgesehenen Ziel kontrolliert werden. Kennzeichnen Sie Testanfragen eindeutig und stimmen Sie sie mit den Beteiligten ab. Bei Buchungsfunktionen sollte außerdem vorab geklärt sein, wie getestet werden kann, ohne versehentlich eine echte Reservierung auszulösen.
4. Plattform und Betreuung unterscheiden
Bei einer Framer-Website übernimmt Framer den Betrieb der Hostinginfrastruktur. Dazu gehören beispielsweise die Auslieferung der Website und die automatische Verwaltung der SSL-Zertifikate für verschlüsselte Verbindungen. Diese Plattformleistungen sind etwas anderes als die Pflege Ihrer Inhalte oder die Kontrolle Ihrer individuellen Websitefunktionen.
Bei Pixel und Plan sind das vereinbarte Website-Hosting und die passende Cookie-Banner-Lösung Bestandteil der Betreuungspakete. Zusätzlich übernehmen wir die vereinbarten Inhaltsänderungen und monatlichen technischen Kontrollen. Dazu gehören Prüfungen von Links, Formularen, externen Einbindungen und sicherheitsrelevanten Einstellungen. Welche Aufgaben Sie selbst behalten und welche wir übernehmen, stimmen wir gemeinsam ab.
Auch die Erstellung neuer Inhalte ist eine eigene Aufgabe: Im Betreuungspaket Professional ist ein suchmaschinenoptimierter Blogartikel pro Monat enthalten – zusätzlich zum monatlichen Änderungsbudget. Eine Variante ohne laufende Artikelerstellung ist ebenfalls möglich. Einen Beitrag selbst einpflegen zu können und einen neuen Artikel schreiben zu lassen, sind zwei unterschiedliche Leistungen.
Vor größeren Änderungen sollte außerdem geklärt sein, wie bei Bedarf zu einem früheren Stand zurückgekehrt werden kann. Framer bietet versionierte Veröffentlichungen; welche Stände verfügbar sind, hängt unter anderem vom Tarif ab. Für zusätzlich eingebundene Systeme sollte die Wiederherstellung gesondert besprochen werden, statt eine vollständige Rücksetzung aller beteiligten Dienste vorauszusetzen.
5. Ein kleiner Pflegeplan
Für den Alltag empfehlen wir eine kurze Liste mit klaren Zuständigkeiten:
Wenn sich im Unternehmen etwas ändert: Öffnungszeiten, Ansprechpartner und betroffene Angebote zeitnah aktualisieren.
Nach einer Website-Änderung: Texte, Bilder und den nächsten Klick auf Desktop und Smartphone prüfen.
In einem festgelegten Rhythmus: Wichtige Links, Formulare, externe Einbindungen und vereinbarte sicherheitsrelevante Einstellungen kontrollieren.
Vor größeren Anpassungen: Umfang, Zuständigkeit, Freigabe und anschließende Prüfung gemeinsam festlegen.
Quellen und weiterführende Informationen
Eine gute Aufgabenverteilung muss weder alles bei Ihnen lassen noch alles an eine Agentur abgeben. Entscheidend ist, dass wichtige Änderungen und Kontrollen nicht liegen bleiben. Beginnen Sie mit den Inhalten und Funktionen, die Ihre Kunden tatsächlich nutzen, und legen Sie dafür Zuständigkeiten fest. So wird aus gelegentlichem Nachsehen eine verlässliche Routine.
Redaktion Pixel und Plan
Dieser Beitrag beschreibt unsere Empfehlungen für die laufende Website-Pflege. Welche Änderungen, Kontrollen und redaktionellen Leistungen Pixel und Plan übernimmt, halten wir im Angebot fest. Vorbereitete Inhalte können Sie weiterhin selbst aktualisieren – unabhängig davon, ob Sie zusätzlich eine Betreuung vereinbaren.
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